SERVICE
Gute Erreichbarkeit:
Zu den Bürostunden (Montag bis Donnerstag 08:30-12:00 Uhr / 14:00-16:00 Uhr, Freitag 08:00-12:00 Uhr) ist jederzeit ein kompetenter Mitarbeiter erreichbar, der Ihre Anliegen rasch bearbeitet. Zusätzlich bieten wir Sprechstunden vor Ort an, dies vor allem für von uns verwaltete Anlagen außerhalb von Wien.
Prompte Erledigung:
Die anfallenden Agenden werden umgehend erledigt, insbesondere Störungsbehebungen und die Abwicklung von Schadensfällen mit der Hausversicherung. Wir legen auf den persönlichen Kontakt mit den Betroffenen großen Wert und koordinieren daher notwendige Behebungsarbeiten zwischen Geschädigten (Wohnungseigentümer, Mieter, etc.,..) einerseits und Versicherung, Sachverständigen, Professionisten, etc,… andererseits.Miteigentümerversammlungen:
Miteigentümerversammlungen:
Im Sinn des WEG wird bei Wohnungseigentumsanlagen alle 2 Jahre eine Miteigentümerversammlung abgehalten.
Aus wichtigen Gründen (Sanierungsbedarf, größerer Schadensfall, Antragstellung eines Miteigentümers etc,..) finden die Miteigentümerversammlungen zusätzlich nach Bedarf statt.
Reparaturvergabe:
Für notwendig gewordene Instandhaltungsarbeiten – ausgenommen Gefahr in Verzug und kleinere Reparaturen – werden 3 Kostenvoranschläge eingeholt. Dies gilt sowohl im Zinshausbereich als auch für Wohnungseigentumsanlagen. Die Vergabe erfolgt nach mehrheitlicher Zustimmung durch die Hauseigentümer bzw nach mehrheitlicher Beschlussfassung durch die Miteigentümergemeinschaft nach den Bestimmungen des WEG. Die Arbeiten der Professionisten werden nach Fertigstellung überprüft, ebenso die einlangenden Rechnungen. Mögliche Preisnachlässe werden voll ausgeschöpft, insbesondere Skontoabzüge geltend gemacht.
Abrechnungen:
Dem Gesetz entsprechend werden sämtliche mit der jeweiligen Liegenschaft bzw dem Verwaltungsobjekt verbundenen Abrechnungen, insbesondere Betriebskosten sowie Lift-, Waschküchen-, Garagenkosten und die Rücklagen (Reparaturfonds), spätestens zum 30.06. des Folgejahres in übersichtlicher Form abgerechnet; gegebenenfalls können für ein Verwaltungsobjekt auch Einzelabrechnungen erstellt werden. Eine individuelle Verwaltungsabrechnung kann im Bedarfsfall vereinbart werden. Im Falle der Notwendigkeit besteht auch die Möglichkeit die Frist, innerhalb der die Abrechnung ab Ende des Verwaltungsjahres gesetzlich zu legen ist, angemessen zu verkürzen.
Versicherungsschutz:
Die Verwaltung ist verpflichtet den bestehenden Versicherungsschutz zu überwachen. Damit wird sichergestellt, dass im Schadensfall von der Hausversicherung kein Unterversicherungseinwand erhoben werden kann.
Nützliche Links:
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