ZINSHÄUSER
Bei Übernahme der Verwaltung einer Liegenschaft wird eine Verwaltungsvollmacht abgeschlossen, in der die wechselseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der besonderen Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer auf Grundlage des MRG festgelegt werden.
Die Immobilienverwaltungskanzlei verwendet für die Hauseigentümer- und die Betriebskostenabrechnungen das Verwaltungsprogramm der Firma Real Data Systems GmbH.
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WOHNUNGSEIGENTUM
Bei Verwaltungsübernahme wird ein Hausverwaltungsvertrag und eine Verwaltungsvollmacht abgeschlossen, womit die wechselseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der besonderen Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer auf Grundlage des WEG festgelegt werden.
Auch die Subverwaltung von einzelnen Wohnungseigentumsobjekten wird angeboten.
Die Abrechnung der Wohnungseigentumsanlage erfolgt nach dem Verwaltungsprogramm der Firma Real Data Systems GmbH.
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